In der Regel muss Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden. Wird er bis dahin nicht genutzt, verfällt er meist ersatzlos – es sei denn, besondere betriebliche oder persönliche Gründe sprechen dagegen.
Ein Kurzurlaub, eine Städtereise im Winter oder Frühling oder ein paar Tage am Meer sind daher die ideale Lösung, um die freien Tage rechtzeitig und entspannt zu nutzen.